Die Kapitalertragsteuer
(KESt) in Österreich
Was ist die KESt bzw.
Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine in Österreich erhobene Besteuerung auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer und wird direkt von Banken oder anderen auszahlenden Stellen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Mit der Abfuhr der KESt gilt die Einkommensteuer auf Kapitalerträge als abgegolten. Eine separate Angabe in der Steuererklärung ist nicht erforderlich, außer in bestimmten Fällen (z. B. ausländische Kapitalerträge). Daher wird auch von einer Endbesteuerung gesprochen (§93 ff. Einkommenssteuergesetz ESTG).
Da die Bank oder die auszahlende Stelle die Abgabe an das Finanzamt erledigt, müssen Sie als Kundin oder Kunde die KESt nicht händisch an das Finanzamt überweisen. Sie erhalten bei der Auszahlung des Ertrages einfach den um die KESt reduzierten Betrag.
Wie hoch ist die KESt
(Kapitalertragsteuer)?
Die KESt beträgt in Österreich seit der Steuerreform 2015/2016 grundsätzlich 27,5%. Für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten sowie nicht verbriefte sonstige Forderungen bei Kreditinstituten gilt ein reduzierter Satz von 25%.
Worauf ist die
KESt anzuwenden?
Der Kapitalertragsteuer unterliegen unter anderem folgende Kapitalerträge:
- Zinsen aus Bankeinlagen
- Dividenden von Aktien und GmbH-Beteiligungen
- Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Investmentfondsanteilen
- Einkünfte aus verbrieften Derivaten und Kryptowährungen
Wie wird die KESt
berechnet?
Der KESt-Betrag ist nichts Anderes als ein Prozentanteil. Er wird auf den Bruttobetrag Ihrer Einkünfte entsprechend des Steuersatzes angewendet. Daher ergibt sich für die KESt folgende Formel:
[Bruttobetrag der Einkünfte] × [KESt in %] ÷ 100 = [KESt-Betrag]