Foreign Account Tax
Compliance Act (FATCA)
Definition
FATCA
FATCA steht für „Foreign Account Tax Compliance Act“. Es handelt sich dabei um ein Steuergesetz aus den U.S.A., das 2010 eingeführt wurde. Ziel von FATCA ist es, Steuerhinterziehung durch US-amerikanische Steuerpflichtige zu verhindern, die im Ausland Konten oder andere finanzielle Vermögenswerte besitzen.
FATCA wurde von den Vereinigten Staaten entwickelt, um sicherzustellen, dass alle Einkünfte und Vermögenswerte von US-amerikanischen Steuerpflichtigen weltweit ordnungsgemäß gemeldet und versteuert werden. Dafür verpflichtet das Gesetz Finanzinstitute außerhalb der USA, regelmäßig Informationen über Konten von US-Personen an die amerikanische Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) zu melden.
Wer gilt als
US-Person?
Als US-Personen gelten grundsätzlich Staatsbürger:innen der Vereinigten Staaten, unabhängig davon, ob sie eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen oder nicht. Auch Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA und Inhaber:innen einer Green Card, werden als US-Personen eingestuft. Darüber hinaus können auch Menschen, die keinen offiziellen Wohnsitz in den USA haben, jedoch aufgrund ihres erheblichen Aufenthalts im Land unter den sogenannten Substantial Presence Test fallen, als US-Personen gelten. Dieser Test legt fest, dass jemand als US-steuerpflichtig eingestuft wird, wenn er oder sie sich über einen bestimmten Zeitraum hinweg für eine Mindestanzahl an Tagen in den USA aufgehalten hat.
Wir fassen diese Erkenntnisse hier noch einmal zusammen – ein US-Bezug besteht bei:
- Staatsbürger:innen der Vereinigten Staaten:
D.h. Inhaber:innen eines US-Passes, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Dazu zählen auch Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft. - Personen die eine Green Card besitzen
- Personen mit Wohnsitz in den USA:
Auch wenn sie noch woanders ansässig sind - Personen mit erheblichem Aufenthalt in den USA:
Personen, die den Substantial Presence Test erfüllen.
Pflichten von
Finanzinstituten
Wir als Bank und andere Finanzinstitute sind vor der Zusammenarbeit mit US-Personen zu verschiedenen Tätigkeiten verpflichtet.
- Identifizierung von US-Personen:
Banken und Finanzinstitute sind verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden dahingehend zu überprüfen, ob sie als US-Personen gelten. Dabei werden sogenannte harte und weiche Indizien zur Erkennung eines möglichen US-Bezuges herangezogen. Harte Indizien wären zum Beispiel die US-Staatsbürgerschaft oder die US-Steueridentifikationsnummer einer Kundin oder eines Kunden. Als weiche Indizien könnten ein Dauerauftrag in die U.S.A. oder eine US-amerikanische Telefonnummer gesehen werden. Wenn ein Indiz zutrifft, muss festgestellt und dokumentiert werden, ob ein US-Bezug tatsächlich besteht. - Meldepflichtige Daten:
Informationen über Finanzkonten von US-Personen, wie Kontonummer, Kontostand und Zinserträge, müssen regelmäßig an die zuständigen Behörden gemeldet werden. - Einholung von Selbstzertifizierungen:
Kundinnen und Kunden müssen gegebenenfalls selbst erklären, ob sie US-steuerpflichtig sind.
Auswirkungen auf
Kundinnen und Kunden
Wenn Sie US-Person sind, sind Sie verpflichtet, Ihre steuerliche Ansässigkeit offenzulegen. Finanzinstitute, die FATCA-konform sind, werden Sie möglicherweise um eine entsprechende Selbstauskunft bitten. Diese Meldungen haben keinen Einfluss auf Ihre Kontoführung, können jedoch steuerrechtliche Pflichten gegenüber den USA nach sich ziehen.