
Der Inhalt dieses Blogs
kurz zusammengefasst
Am 9. Oktober 2025 treten einige Neuerungen im SEPA-Zahlungsverkehr in Kraft, die auch Kundinnen und Kunden österreichischer Banken betreffen. Die als SEPA Instant Payment bezeichneten Echtzeitüberweisungen werden im SEPA-Raum für Euro-Transaktionen verpflichtend. Außerdem dürfen sie ab diesem Zeitpunkt gesetzlich nicht teurer sein als normale SEPA-Überweisungen.
Gleichzeitig wird ein neuer zusätzlicher Sicherheitsmechanismus eingeführt: Die Empfängerüberprüfung, die die IBAN mit dem Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers in Sekundenschnelle abgleicht, wird bei allen SEPA-Überweisungen eingesetzt.
Aus Sicht der Kundinnen und Kunden sind das erhebliche Verbesserungen, die wir in diesem „Anadi erklärt“-Blogbeitrag für Sie genauer erläutern.
Das ändert
sich für Sie
SEPA-Echtzeitüberweisung (Instant Payment)
Wenn Sie im SEPA-Raum, also auch innerhalb Österreichs, in Euro überweisen, steht Ihnen in Zukunft die Echtzeitüberweisung zur Verfügung. Das Geld wird dann, sofern das Empfängerkonto Instant Payment unterstützt, innerhalb weniger Sekunden überwiesen. (Details)
EmpfängerÜberprüfung (VoP – VeriFication of Payee)
Zeitgleich mit der Instant Payment-Verordnung wird auch die Überprüfung der Kombination aus IBAN und Namen bei SEPA-Überweisungen eingeführt. Der Abgleich passiert in wenigen Sekunden automatisch und kostenlos. Sie erhalten direkt bei der Eingabe eine entsprechende Rückmeldung. Die möglichen Ergebnisse einer Überprüfung erklären wir weiter unten genauer. (Details)
Keine Schema-Limits mehr
Bisher wurden SEPA-Echtzeitüberweisungen einheitlich mit € 100.000 limitiert. Dieses sogenannte Schema-Limit fällt ebenfalls. Jede Bank kann jedoch weiterhin eigenständig Limits für SEPA-Echtzeitüberweisungen vergeben. Sie als Kundin bzw. Kunde haben aber die Möglichkeit, diese Limits nach oben und unten anzupassen. (Details)
Ihre Vorteile
auf einen Blick
In 10 Sekunden überweisen
Überweisen Sie rund um die Uhr (24/7/365) in nur wenigen Sekunden Ihre Euro-Beträge in alle SEPA-Länder. So bleiben Sie flexibel und vor allem spontan bei Ihren Transaktionen.
Damit das Geld auch sicher ankommt
Der neue, sekundenschnelle Abgleich zwischen IBAN und Kontoname soll nicht nur helfen, Betrug und Fehler zu vermeiden, er gibt auch ein sichereres Gefühl nach der Eingabe. Und keine Sorge: Sie haben in jedem Fall die Möglichkeit, die Überweisung durchzuführen – auch wenn die Überprüfung negativ war. Sie entscheiden im Endeffekt, ob der Auftrag abgeschickt wird oder nicht.
Keine Wartezeiten und sofortige Rückmeldung
Sowohl die Überprüfung (Verification of Payee) als auch die Echtzeitüberweisung selbst werden in wenigen Sekunden durchgeführt. Außerdem werden Sie transparent über den aktuellen Status der Überweisung informiert. Auch das Ergebnis der Echtzeit-Überprüfung der IBAN/Name-Kombination wird Ihnen direkt angezeigt.
SEPA-Echtzeitüberweisungen:
Instant Payment jetzt für alle
Am 9. Oktober 2025 tritt die EU-Instant-Payment-Regelung (IPR), eine Verordnung des Europäischen Parlaments, in Kraft. Sie verpflichtet Banken im SEPA-Raum bei Euro-Überweisungen zur Preisgleichheit zwischen Echtzeit- und Standardüberweisungen. Das bedeutet kurz gesagt: Echtzeitüberweisungen dürfen in dem Fall nicht mehr teurer als vergleichbare „normale“ SEPA-Überweisungen sein. In der Praxis heißt das, dass sie nun in den meisten Fällen ebenfalls kostenlos sind – das hängt selbstverständlich vom Kontopaket Ihrer Bank ab.
Empfang schon seit 09.01.2025 verpflichtend
Dieselbe EU-Verordnung nahm Banken im Europäischen Wirtschaftsraum (= EWR) bereits seit Jänner 2025 beim Empfang von Echtzeitüberweisungen in die Pflicht. Jede beteiligte Bank musste ab diesem Zeitpunkt sicherstellen, diese Art von Überweisungen technisch und operativ entgegennehmen zu können. Das sollte den Weg für den reibungslosen Ablauf ab 9. Oktober ebnen.
Gültig für Euro-Überweisungen
Mit 9. Oktober müssen die EWR-Banken nun, wie erwähnt, auch den reibungslosen Versand von Echtzeitüberweisungen gewährleisten. Gleichzeitig darf diese Transaktionsart nicht teurer als eine normale SEPA-Überweisung sein. Wichtig: Die Regelung gilt für Überweisungen in Euro im SEPA-Raum. Für österreichische Kundinnen und Kunden heißt das, dass selbstverständlich auch alle Inlandsüberweisungen in Euro dazu zählen. Kurz gesagt: Ab 9. Oktober können Sie Ihre Euro-Beträge in Österreich innerhalb weniger Sekunden überweisen.
Diese Limits gelten ab Oktober
Das Maximallimit für SEPA-Echtzeitüberweisungen war bisher einheitlich geregelt und lag bei € 100.000. Dieses Limit fällt ebenfalls Anfang Oktober 2025. Die Banken können dennoch individuelle Limits für Überweisungen vergeben, vor allem auch, um betrügerisches Risiko zu minimieren. Wichtig: Sie als Kundin oder Kunde haben ab Oktober jedoch die Möglichkeit, diese Limits frei zu gestalten. Eine Echtzeitüberweisung, die Ihr persönliches Limit überschreitet, wird sofort abgelehnt.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Für Sie ändert sich kaum etwas im Überweisungsprozess. Die Echtzeitüberweisung wird nun als Überweisungsart angezeigt, sofern sie bei Ihrer Bank nicht schon vorhanden war. Die automatische Empfängerüberprüfung wird Teil der Kontodateneingabe bei allen SEPA-Überweisungen (siehe unten). Außerdem erhalten Sie nun Echtzeit-Statusinformationen zur Überprüfung und Abwicklung der Überweisung.
Sekundenschnelle Empfängerüberprüfung:
Die „Verification of Payee“ kurz erklärt
Rechtzeitig zur Einführung der verpflichtenden Echtzeitüberweisungen wird im SEPA-Raum auch ein weiterer Sicherheitsaspekt bei Transaktionen wirksam – die Verification of Payee oder Empfängerüberprüfung. Im Prinzip findet hier ein Abgleich zwischen dem Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und ihrer/seiner IBAN statt – und das in Sekundenschnelle. Technisch gesehen wird dabei eine Anfrage von der Absenderbank an die Empfängerbank geschickt. Inhalt dieser Nachricht ist das Name-IBAN-Paar. Die Rückmeldung passiert in wenigen Sekunden und kann verschiedene Ergebnisse haben.
Die möglichen Resultate
Nachdem die Empfängerbank Name und IBAN überprüft hat, sendet sie als Resultat eine der folgenden Statusmeldungen:
- ✅ IBAN und Name stimmen überein
In diesem Fall wurde alles korrekt eingegeben und der Überweisungsauftrag kann erfolgen. - ⚠️ Der Name weicht leicht ab
Hier erhalten Sie eine Information, dass der Name leicht von dem der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers abweicht. Außerdem wird Ihnen ein Vorschlag für eine Änderung mitgegeben. Prüfen Sie hier einfach den Namen erneut und passen ihn entsprechend an. - ❌ IBAN und Name stimmen nicht überein
Bei dieser Rückmeldung passen die beiden Daten nicht zusammen. Vergewissern Sie sich in dem Fall, dass sich keine Tippfehler eingeschlichen haben oder bitten Sie im Zweifel die Kontoinhaberin bzw. den Kontoinhaber nochmals um die genauen Daten. - ❔ Die Überprüfung konnte nicht durchgeführt werden
In dem Fall konnten die IBAN und der Name gar nicht erst geprüft werden. Mögliche Gründe für dieses Ergebnis sind:- Das Empfängerkonto ist kein Zahlungskonto (bspw. ein Spar-Konto)
- Das Empfängerkonto wurde geschlossen
- Die Empfängerbank unterstützt die Überprüfung (noch) nicht
- Es besteht ein technisches Problem (versuchen Sie es später erneut)
Warum ist diese Überprüfung wichtig?
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu betrügerischen Fällen, in denen gefälschte Überweisungsdaten verschickt wurden. Dabei reichte es Betrügerinnen und Betrügern bisher, lediglich die IBAN auszutauschen, sodass die Überweisungsdaten aufgrund des Namens vertrauenswürdig wirkten. Aufgrund der fehlenden Verification of Payee waren so Überweisungen an IBANs mit falschem Namen möglich. Mit der Neuerung werden solche Betrugsmaschen im Keim erstickt.
Außerdem soll die Verification of Payee auch den Alltag erleichtern. Überweisungen an falsche oder veraltete Konten gehören der Vergangenheit an. Ärgerliche Rückholaktionen und Stornierungen sind nun nicht mehr notwendig.