Deviseninländer /
Devisenausländer
Die Unterscheidung zwischen Deviseninländern und Devisenausländern ist für den internationalen Zahlungsverkehr, Kapitalanlagen und steuerliche Fragen von Bedeutung. In Österreich hat diese Einteilung Auswirkungen auf Meldepflichten, Steuerpflichten und bestimmte Kapitalertragsregelungen. In diesem Glossar-Eintrag klären wir den Unterschied zwischen den beiden Begriffen.
Definition
Deviseninländer
Deviseninländer sind natürliche oder juristische Personen, die nach den devisenrechtlichen Vorschriften eines Landes als inländisch gelten. In Österreich umfasst dieser Status:
- Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich.
- Juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung in Österreich.
- Inländische Betriebe oder Niederlassungen ausländischer Unternehmen, wenn sich deren Leitung im Inland befindet.
Definition
Devisenausländer
Devisenausländer sind Personen oder Unternehmen, die nicht als Deviseninländer gelten. Es gelten hier also die genau gegenteiligen Voraussetzungen zu den obigen. Als Devisenausländer gelten also:
- Natürliche Personen, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.
- Juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung im Ausland.
- Ausländische Niederlassungen inländischer Unternehmen, wenn deren Leitung im Ausland erfolgt.