Staatlich geförderte Pensionsvorsorge

Staatlich geförderte Pensionsvorsorge

Sorgen Sie für Ihre Pension vor


Eine private Pensionsvorsorge ist für jeden wichtig, der den gewohnten Lebensstandard in der Pension erhalten möchte. Bei der staatlich geförderten Pensionsvorsorge erhalten Sie eine Förderung vom Staat und bezahlen keine Versicherungssteuer und Kapitalertragssteuer. Beginnen Sie noch heute mit einer für Sie maßgeschneiderten Pensionsvorsorge.

Leistungen
  • 4,25 % staatlicher Prämienzuschuss für 2017
  • Maximal geförderter Beitrag von EUR 2.742,98 pro Jahr bzw. EUR 229,00 pro Monat
  • Weder Einkommensteuer noch Kapitalertragsteuer bei Rentenauszahlung
  • Keine Versicherungssteuer auf die Einzahlungen
  • Mindestbindefrist 10 Jahre
  • Sicherheit durch Kapitalgarantie
  • Lebenslange garantierte Pension
     

Mehr zur staatlich geförderten Pensionsvorsorge

Staatliche Förderung
Erhalten Sie 4,25 % staatliche Förderung im Jahr 2017.

Ihre Einzahlungen werden bis zur Höhe von EUR 2.742,98 pro Jahr vom Staat gefördert. Im Jahr 2017 erhalten Sie 4,25 % auf die von Ihnen geleisteten Prämien. Genießen Sie die Vorteile der Prämienpension bereits ab EUR 25,00 pro Monat bzw. EUR 300,00 pro Jahr. Entscheiden Sie selbst, welchen Betrag Sie in die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge investieren.
Eine vorzeitige Auszahlung des vorhandenen Kapitals ist bereits nach der Mindestbindefrist von 10 Jahren möglich.

Nutzen Sie die Steuervorteile der Prämienpension.

Sie wollen sich die Pension in Form von gleichbleibenden Renten ausbezahlen? Perfekt. Dann sparen Sie sich die Versicherungs-, Einkommen- und Kapitalertragsteuer.

Bleiben Sie mit Garantie auf der Gewinnerseite.

Die Wiener Städtische Versicherung AG garantiert Ihnen bei Auszahlung als Pension mindestens die eingezahlten Prämien und die staatliche Förderung. Damit profitieren Sie von den Möglichkeiten der Veranlagung auf den Kapitalmärkten, vermeiden jedoch das Risiko, Ihr einbezahltes Kapital und die staatliche Förderung zu verlieren. Dieses Risiko übernimmt die Wiener Städtische Versicherung AG für Sie. Diese Garantie gilt auch im Todesfall während der Ansparphase und erhöht sich bei Unfalltod um weitere 50 %.

Die Wiener Städtische Versicherung AG garantiert Ihnen die Rentenzahlung basierend auf der bei Vertragsabschluss gültigen Verrentungstafel. Denn: In der Regel führt eine steigende Lebenserwartung dazu, dass sich durch die Anwendung der zum Rentenzeitpunkt geltenden Rententafel mit gestiegener Lebenserwartung eine niedrigere Pension errechnet. Damit die monatliche Rente gleich hoch bleibt, muss der Vertrag entweder höher bespart oder die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Rententafel garantiert werden.

Ertragschancen und Steuerfreiheit

Die staatlich geförderte Pensionsvorsorge bietet Ihnen gute Ertragschancen durch eine Veranlagung in Anleihen und Aktien. Durch den zusätzlichen Ablebensschutz sind Sie und Ihre Familie während der gesamten Vertragslaufzeit abgesichert. Das Produkt gewährt eine Kapitalgarantie auf die einbezahlten Prämien und die staatliche Förderung.

Steuerfreiheit

Die erreichten Kapitalerträge und die erhaltenen staatlichen Förderungen sind nach derzeitiger Gesetzeslage zur Gänze von der Steuer befreit. Es fallen weder Kapitalertrag- noch Einkommensteuer an, Ihre Einzahlungen enthalten darüber hinaus keine Versicherungssteuer. Sollten Sie sich am Ende der Laufzeit jedoch nicht für die monatliche Rente, sondern für die einmalige Kapitalauszahlung entscheiden, kommt es zur Nachversteuerung erreichter Kapitalerträge in Höhe von 25 %. Zusätzlich muss die Hälfte der insgesamt erhaltenen staatlichen Förderungen rückerstattet werden. Die volle Steuerfreiheit und der vollständige Erhalt der Förderung sind somit davon abhängig, wie Sie über das erreichte Guthaben verfügen.

Kapitalgarantie

Die eingezahlten Prämien sind bei Auszahlung als lebenslange Pension oder bei Kapitalentnahme bei Bezug der gesetzlichen Alters-, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension inklusive der staatlichen Förderungen garantiert. Bei einmaliger Auszahlung wird ansonsten grundsätzlich das vorhandene Deckungskapital ausbezahlt. Im Todesfall während der Prämienzahlungsdauer sind die eingezahlten Prämien inklusive der staatlichen Förderung garantiert. Bei Unfalltod wird der garantierte Betrag um 50 % erhöht. Bitte beachten Sie die steuerlichen Konsequenzen bei einmaliger Auszahlung (Nachversteuerung der Kapitalerträge in Höhe von 25 % und Rückerstattung der staatlichen Förderung zur Hälfte). Die o. a. Ausführungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen kein Angebot im rechtlichen Sinn dar, sie ersetzen keinesfalls eine einzelfallbezogene Beratung sowie eine umfassende Risikoaufklärung. Die obigen Ausführungen beruhen auf sorgfältig ausgesuchten Quellen. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der vorliegenden Unterlagen sowie der herangezogenen Quellen übernommen, Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung bzw. aus der Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen resultieren sind ausgeschlossen.

 

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