Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

Die gesetzliche Einlagensicherung


Die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung sind in Österreich im Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten SESAEG geregelt. Bei diesen Bestimmungen handelt es sich um die Umsetzung von entsprechenden Richtlinien der EU in innerstaatliches Recht.

Jedes Kreditinstitut mit Sitz in Österreich, das Kundeneinlagen entgegennehmen oder sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, muss einer der im ESAEG genannten Sicherungseinrichtungen angehören, andernfalls erlischt seine Konzession zur Entgegennahme von Einlagen und Erbringung sicherungspflichtiger Wertpapierdienstleistungen.

Die Austrian Anadi Bank AG ist Mitglied der Einlagensicherung AUSTRIA GmbH.

Für das anlegesuchende Publikum für Einlagensicherung und Anlegerentschädigung gemäß §§ 38 (2), 52 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ESAEG (.pdf)
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Häufige Fragen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (.pdf)
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