Währungsmanagement

Währungsmanagement

Zur Währungsabsicherung bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:

Kassageschäft

Wir wickeln für Sie den Kauf/Verkauf einer frei konvertierbaren Währung gegen eine andere ab. Die Lieferung erfolgt in der Regel zwei Banktage nach Geschäftsabschluss.

Devisentermingeschäft

Bei Bedarf eines bestimmten Fremdwährungsbetrages zu einem späteren Zeitpunkt fixieren wir den Kurs und erledigen für Sie die Abwicklung der Kauf- bzw. Verkaufstransaktionen in allen gängigen Währungen.

Devisentermingeschäfte dürfen jedoch bei der Austrian Anadi Bank AG nur dann abgeschlossen werden, wenn sie als Zahlungsmittel im Sinne der delegierten EU-Verordnung 565/2017 eingestuft werden können.

Eine Einstufung als Zahlungsmittel im Sinne der delegierten EU-Verordnung 565/2017 kann nur vorgenommen werden, wenn die Leistung der Zahlungsströme effektiv erfolgt, der Kontrakt zur Vereinfachung von Zahlungen für Waren, Dienstleistungen oder Direktinvestitionen eingegangen wird und nicht auf einem Handelsplatz gehandelt wird.

Derartige Devisentermingeschäfte können nur von Personen abgeschlossen werden, die nicht als finanzielle Gegenpartei im Sinne der EMIR* eingestuft sind.

Devisentermingeschäfte können aufgrund diverser Meldeverpflichtungen ausschließlich an Bankwerktagen von 08.00 - 14.00 Uhr durchgeführt werden.

*Finanzielle Gegenpartei iSd Art. 2 Z 8 EMIR (VERORDNUNG (EU) Nr. 648/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister): gemäß der Richtlinie 2004/39/EG zugelassene Wertpapierfirmen, gemäß der Richtlinie 2006/48/EG zugelassene Kreditinstitute, gemäß der Richtlinie 73/239/EWG zugelassene Versicherungsunternehmen, gemäß der Richtlinie 2002/83/EG zugelassene Versicherungsunternehmen, gemäß der Richtlinie 2005/68/EG zugelassene Rückversicherungsunternehmen, gemäß der Richtlinie 2009/65/EG zugelassene OGAW und gegebenenfalls deren gemäß jener Richtlinie zugelassenen Verwaltungsgesellschaften, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Artikels 6 Buchstabe a der Richtlinie 2003/41/EG und alternative Investmentfonds, die von gemäß der Richtlinie 2011/61/EU zugelassenen oder eingetragenen Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM) verwaltet werden.

Non Deliverable Forward (NDF) – Termingeschäfte mit nicht lieferbaren Währungen

Die Wirkung ist vergleichbar mit der von Devisentermingeschäften, es erfolgt jedoch kein Kapitalaustausch. Bei Fälligkeit erfolgt nur eine Ausgleichszahlung (Differenz zwischen NDF-Kurs und Referenzkurs) ausschließlich in EUR oder USD.
Derzeitige Währungspaare, die als NDF gehandelt werden können, sind EUR/INR und USD/INR (weitere Währungspaare auf Anfrage).
Es gelten die selben Einschränkungen wie bei Devisentermingeschäften (siehe oben).

Stop-Loss-/Take-Profit-Auftrag
Stop-Loss-/Take-Profit-Auftrag für ein Kassageschäft "FX Spot"

Mit diesem Auftrag ermöglichen wir Ihnen, eine bestimmte Währung zu einem bestimmten Kurs innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu kaufen/verkaufen.

Stop-Loss-/Take-Profit-Auftrag für ein Devisentermingeschäft "FX Outright"

Mit diesem Auftrag ermöglichen wir Ihnen, eine bestimmte Währung zu einem bestimmten Kurs innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu kaufen/verkaufen.

Es gelten die selben Einschränkungen wie bei Devisentermingeschäften (siehe oben).

Kontakt:

Für individuelle Beratungsgespräche rund um die Währungsabsicherung steht Ihnen unser Experte gerne zur Verfügung.

Heimo Zauschek
Corporate Client Manager
Tel.: +43 (0) 50202 2804
E-Mail: heimo.zauschek@anadibank.com